Sehr geehrte Vereinsmitglieder!
Da uns mit Ersatzklage gedroht wird und die etwaigen Folgen daraus für den Verein womöglich existenzgefährdend sind, hat der Vereinsvorstand entschieden, die durch Mitglieder bereits erworbenen Saisonlizenzen wieder für gültig zu erklären.
Für uns war diese Maßnahme das beste Mittel um zur Bekämpfung des Corona-Virus beizutragen und damit auch Menschenleben zu retten. Die durch diese Krise ausgelösten Umsatzeinbußen aus dem Tageskartenverkauf werden uns hart treffen, mögliche Schadensersatzzahlungen könnten dann auch zusätzlich noch beitragen, dass der Salzburger Sportfischerei-Verein in existenzbedrohende Schwierigkeiten schlittert.
Viel Zuspruch von Mitgliedern
Viele Mitglieder und Freunde sendeten uns in den vergangen Tagen ihren Zuspruch und ihre Anerkennung über die vom Vereinsvorstand eingeleitete Sperre. Dafür möchten wir uns sehr herzlich bedanken.
Drei Mitglieder aus dem Verein ausgeschlossen
Im Rahmen der am 30.03.2020 über Skype abgehaltenen Vorstandssitzung, sind drei Vereinsmitglieder aufgrund unehrenhaften Verhaltens und Verstoßes gegen die Vereinsstatuten einstimmig aus dem Verein ausgeschlossen worden. Diese werden in den nächsten Tagen per Post informiert.
Rechtliche Bedenken
Obwohl das Fischen derzeit nach dem Epidemiegesetz und nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. nach sonstigen Verordnungen nicht ausdrücklich untersagt ist, haben wir trotzdem Bedenken, denn gem. §29 des Salzburger Fischereigesetzes hat der Bewirtschafter für seine Fischgewässer für ausreichenden Fischereischutzdienst zu sorgen. Da dies der Verein im Moment, aus bekannten Gründen, nicht garantieren kann und möglicherweise weitere rechtliche Probleme im Raum stehen, haben wir an die Behörden bereits div. Anfragen gestellt und warten auf Antwort.
Ausgleich für Dauer der Sperre
Die 14 Tage der Sperre entsprechen bei der Saisondauer von 306 Tagen umgerechnet 4,5% der durch den Verein zu erbringenden Leistung. Als Ausgleich für diese Tage werden die bereits erworbenen Saisonlizenzen um den Monat Jänner im Jahr 2021 verlängert. Ausgenommen sind der Alterbach (Laichgeschäft) und der Hürdenteich (Eisfischen). Ein Huchenfischen im Dezember und Jänner – als großzügigen und freiwilligen Ausgleich für nicht befischbare Tage, wie in den vergangenen Jahren gewährt – findet nicht mehr statt.
Alle Mitglieder mit bereits erworbener Saisonlizenz, welche diese Regelung nicht akzeptieren wollen, bitten wir sich mit uns per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Bitte bleiben Sie zu Hause! Der Höhepunkt dieser Pandemie ist noch nicht erreicht!
Wir appellieren weiter an Sie, dass Sie sich an die Vorgaben der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus halten und zu Hause bleiben.
Dazu der Landesfischereiverband Salzburg: Nichtsdestotrotz soll die ursächliche Intention der entsprechenden Verordnung erhalten bleiben, nämlich die Minimierung einer weiteren Ansteckung durch Isolation untereinander. Fischen kann u.a. im Zusammen mit Fischereikontrolle einen Ausbreitungsherd von Infektion darstellen. Auch der Weg zum und vom Gewässer stellt eine potentielle Infektionsquelle dar – egal ob 1 Meter Mindestabstand oder nicht. Bewegungen im öffentlichen Raum sind auf das geringstmögliche Mindestmaß zu reduzieren.Wir ersuchen, dass die Fischer eine positive Beispielwirkung zeigen.
Fischereischutzorgane mit Schutzausrüstung ausgestattet
Da mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass einige den Empfehlungen der Behörden zum Trotz an unseren Gewässern der Fischerei nachgehen werden, haben wir unsere Fischereischutzorgane – welche sich freiwillig bereit erklären den Dienst auf eigene Gefahr durchzuführen, mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet.
Der Verkauf von Tageslizenzen und Gastfischerkarten ist derzeit untersagt, alle Ausgabestellen müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben.