Da es nach wie vor keine behördliche Sperre von Fischereigewässern nach dem Epidemie-, COVID-19-Maßnahmengesetz oder sonstigen regionalen Verordnungen gibt, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die beeideten SSFV-Fischereischutzorgane lediglich für die Vollziehung des Sbg. Fischereigesetz und die privatrechtlichen Fischereibestimmungen des Bewirtschafters verantwortlich sind.
D.h. für die Überwachung der momentan geltenden Ausgangsbeschränkungen – in denen das Fischen derzeit nicht direkt verboten ist – ist ausnahmslos die Sicherheitsbehörde (Polizei) zuständig. Der Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis stellt keine Ausnahmebewilligung der angeordneten Maßnahmen dar.
Am 14.04.2020 öffnen wieder einige unserer Kartenausgabestellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es in Eigenverantwortung liegt ob man derzeit mit einer gültigen Fischereilizenz dem Fischen an den Gewässern nachgeht.
Der Salzburger Sportfischerei-Verein (SSFV) wird sich in allen Fällen betreffend Übertretungen der geltenden Ausgangsbeschränkungen gem. COVID-19-Maßnahmengesetz, Epidemiegesetz oder sonstigen Verordnungen in Bezug auf COVID-19 schad- und klaglos halten.
Wir unterstützen vollinhaltlich die vorgegebenen Maßnahmen der Bundesregierung und appellieren auch, sich an diese zu halten.