Im vergangenen Oktober wurden zwei rumänische Fischer am Salzachsee angetroffen, die über 20 Karpfen gefangen und teilweise am Ufer ersticken haben lassen. Sie wurden von der Polizei und dem Salzburger Sportfischerei-Verein bei der Staatsanwaltschaft wegen Tierquälerei und, obwohl die beiden eine gültige Lizenz hatten, wegen Eingriff in fremdes Fischereirecht angezeigt. Sie haben die erlaubte Menge an Fischen um das 10-fache überschritten und daher stellt diese Handlung auch ein Delikt nach § 137 StGB dar.
Einer der bereits vorbestraften Beschuldigten erschien unentschuldigt nicht vor Gericht, er wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Der zweite – unbescholtene – Fischer legte ein reumütiges Geständnis ab und war bereit, dem SSFV den entstandenen Schaden zu ersetzen. Daher entschied das Gericht das Verfahren vorerst mit Diversion ohne Urteil abzuschließen.
Obmann Werner Schörghofer, der für den SSFV als Privatbeteiligter an der Verhandlung am Landesgericht Salzburg teilnahm:
„Es ist erfreulich, dass diese Sache vor Gericht landete. Nicht so erfreulich ist natürlich das milde Urteil bzw. Ergebnis der Verhandlung mit Diversion. Ich hätte mir gerne aus generalpräventiven Gründen eine Verurteilung gewünscht, doch als Privatbeteiligter haben wir kein Rechtsmittel.“
Was dem Fischer aber sehr weh tat ist, dass er lebenslang für alle SSFV-Gewässer gesperrt wurde. Da half auch kein verhandeln und betteln während und nach der Gerichtsverhandlung. Der entstandene Schaden muss dem SSFV unverzüglich ersetzt werden, ansonsten wird das Verfahren fortgesetzt.
Was beim zweiten Beschuldigten rauskommt, ist noch offen.