Neuerungen im Oö. Fischereigesetz!
Der Oö. Landesfischereiverband strebt die Modernisierung unseres Oö. Fischereigesetzes an. Das Lizenzbuch wird abgeschafft und ab 2019 ein Zahlscheinsystem – wie in den benachbarten Bundesländern – eingeführt.
Wie können Sie uns dabei unterstützen?
Wir ersuchen alle Angler, bei der Datenerfassung mitzuwirken.
Hinweis:
Personen, welche ab 2018 einen Fischerkurs besuchen bzw. ein Duplikat der Fischerkarte erhalten, müssen keine Anmeldung zur Jahresfischerkarte durchführen. Diese Personen werden automatisch im System erfasst!
Hier geht es zur Datenerfassung.
Haben Sie schon eine Fischerkarte für Oberösterreich in Scheckkartenformat?
Sollten Sie am Foto Ihrer Fischerkarte nicht mehr erkennbar oder Daten der Fischerkarte nicht mehr zu lesen sein, ist die Ausstellung einer neuen Fischerkarte notwendig. Informationen dazu finden Sie auf der Seite für Fischerkarten Duplikate.
Wie schaut der Zeitplan aus?
Die Datenerfassung ist seit Dezember 2017 jederzeit möglich; teilen Sie uns auch allfällige Änderungen schriftlich mit.
Im Herbst 2018 wird an alle im neuen Dateisystem erfassten Angler die Zeitschrift „Oö. Fischerei“ mit weiteren Informationen und dem Zahlschein für die „Jahreskartenabgabe 2019“ übermittelt.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Das Team vom Oö. Landesfischereiverband & SSFV