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Salzburger Sportfischerei-VereinSalzburger Sportfischerei-Verein
Drei Angelruten beim Nachtfischen

FISCHEREIBESTIMMUNGEN

FAIR FISCHEN. MEHR ERLEBEN.

Unsere Fischereibestimmungen schaffen klare Regeln für ein respektvolles Miteinander und den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Gewässern.

Fischereiordnung

Was überall gilt

Diese Regeln schützen Fischbestand und Gewässer – und sichern eine faire Fischerei für alle.

2027

Das Wichtigste auf einen Blick

Allgemeine Saison
01.01.–31.12.
Allgemeine Fangzeit
05:00–23:00 Uhr
Tagesausfang
Maximal 5 Fische
Jahreskontingent pro Mitglied
Maximal 160 Fische, davon 10 Äschen
  • Ausnahme zur allgemeinen Fangzeit: 24-Stunden-Fischen gemäß den jeweiligen Sonderbestimmungen.
  • Alterbach/Söllheimerbach, Fischach, Mörtelbach und Brunnbach: maximal 2 Fische pro Tag.
  • Entnommene Fische sind unmittelbar nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei zu erfassen.
  • Beim Spinnfischen nur Einzelhaken; maximal 2 Einzelhaken pro Kunstköder.
  • Gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten.

Dieser Überblick ersetzt nicht die vollständigen Bestimmungen darunter.

Fangbuch 2027

Neu 2027

Spinnfischen

Beim Spinnfischen dürfen Kunstköder ausschließlich mit Einzelhaken verwendet werden. Doppel- und Drillingshaken sind verboten. Pro Kunstköder sind maximal 2 Einzelhaken zulässig.

Widerhaken sind grundsätzlich erlaubt. Gewässerspezifische Regelungen zu Schonhaken oder angedrückten Widerhaken bleiben unberührt.

Fangbuchführung

SSFV-Mitglieder führen ihr offizielles Fangbuch ab 2027 entweder auf Papier oder digital über SSFV CONNECT.

Keine parallele offizielle Fangbuchführung.

Fangbuch 2027

Fangbuch & Fangmeldung

Papier

  • Das Papierfangbuch ist das offizielle Fangbuch und bei jeder Fischereiausübung mitzuführen.
  • Jeder entnommene Fisch ist unmittelbar nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei vollständig und unlöschbar einzutragen: Datum, Gewässer, Art und Länge.
  • Bei Kontrollen ist das Fangbuch dem Fischereischutzorgan unaufgefordert vorzulegen.
  • Das Fangbuch bleibt Eigentum des Vereins und ist nach Aufforderung samt Fangverzeichnis abzugeben.
  • Laufende digitale Fangmeldungen sind bei Papierführung nicht vorgesehen.
  • Die Jahresfangmeldung kann digital über SSFV CONNECT abgegeben werden.

Digital

  • SSFV CONNECT ist das offizielle Fangbuch.
  • Jeder entnommene Fisch ist unmittelbar nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei vollständig digital zu erfassen: Datum, Gewässer, Art und Länge.
  • Bei Kontrollen ist das digitale Fangbuch dem Fischereischutzorgan unaufgefordert vorzulegen.
  • Ein zusätzliches offizielles Papierfangbuch ist nicht erforderlich.

Wechsel während der Saison

Papier → Digital während der laufenden Saison nur über die Vereinsverwaltung. Das Papierfangbuch muss vorher abgegeben werden.

Es gibt keine parallele offizielle Fangbuchführung. Fischen ohne offizielles Fangbuch ist bei Mitgliedern unzulässig.

Fangbuch 2027

Saison, Ausfang & Kontingente

Saison & Fangzeit

  • Allgemeine Saison: 01.01.–31.12..
  • Allgemeine Fangzeit: 05:00–23:00 Uhr. Ausnahme: 24-Stunden-Fischen gemäß Sonderregelung.
  • Saison am Alterbach und Söllheimerbach, an der Fischach, am Mörtelbach sowie am Brunnbach: 01.03.–30.09..

Tagesausfang

Es dürfen nicht mehr als 5 Fische pro Tag aus den Fischgewässern des SSFV entnommen werden.

Davon höchstens je 2: Karpfen inkl. Amur, Schleien, Nasen (nur in Oberösterreich), Äschen, Hechte, Zander und Waller.

Ausnahme: Alterbach/Söllheimerbach, Fischach, Mörtelbach sowie Brunnbach – maximal 2 Fische pro Tag.

Die Nase ist in Salzburg ganzjährig gesetzlich geschont. Am Alterbach, Söllheimerbach und Brunnbach ist die Äsche ganzjährig geschont.

Jahreskontingent

Pro Jahr und Mitglied dürfen maximal 160 Fische entnommen werden, davon maximal 10 Äschen.

Entnahme, Rücksetzen & Setzkescher

  • Es dürfen nur Fische mit entsprechendem Mindestmaß und außerhalb der Schonzeit in Besitz genommen werden.
  • Im Setzkescher befindliche Fische dürfen nicht mehr ausgetauscht werden.
  • Die Mitnahme lebender Fische ist untersagt. Zuwiderhandlung wird geahndet.
  • Salmoniden (Forellen) mit erreichtem Brittelmaß (Mindestmaß) dürfen an den stehenden Gewässern (Teiche) nicht zurückgesetzt werden.
  • Generell ist beim Zurücksetzen auf eine schonende und waidgerechte Behandlung der Fische zu achten.
  • Am Salzachsee und Hürdenteich sind Karpfen, Amur und Tolstolob ab 65 cm ausnahmslos wieder schonend, aus gewässerökologischen Gründen, zurückzusetzen.
  • Das Mitführen und die Verwendung einer Schonmatte wird empfohlen.

Aufbewahrung gefangener Fische

Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzuzeigen.

Köderfischfang

  • Kein zusätzliches Köderfischfanggerät erlaubt.
  • Maximal 5 Köderfische.
  • Köderfische bis 25 cm zählen nicht zum Tagesausfang; ab 25 cm zählen sie zum Tagesausfang und müssen eingetragen bzw. erfasst werden.

Fangbuch 2027

Ausrüstung & Methoden

Ausrüstung

Während der Fischerei sind mitzuführen bzw. zu verwenden:

  • Zulässiges und waidgerechtes Angelgerät.
  • Maßband zur Längenfeststellung.
  • Hakenlöser.
  • Unterfangkescher.
  • Bei Papierfangbuch: geeignetes Schreibgerät (z. B. Kugelschreiber). Bei digitaler Fangbuchführung ist kein Schreibgerät zur Fangbucheintragung erforderlich.

Angelgeräte & Rutenanzahl

  • Grundsätzlich sind maximal 2 Angelruten inklusive Köderfischrute zulässig.
  • SSFV-Mitglieder dürfen am Salzachsee und Hürdenteich mit bis zu 3 Angelruten inklusive Köderfischrute fischen.
  • Am Alterbach, Söllheimerbach, an der Fischach und am Brunnbach ist nur eine Fliegenrute oder eine Spinnrute mit Einfachhaken zulässig. Beim Spinnfischen an diesen Gewässern sind Schonhaken oder angedrückte Widerhaken zu verwenden.
  • Am Mörtelbach ist ausschließlich eine Fliegenrute erlaubt.

Fischereimethoden & Haken

  • Grundfischen: maximal 2 Einfachhaken.
  • Stoppelfischen: 1 Einfachhaken. Raubfischfang mit Stoppel/Pose nur mit Einfachhaken erlaubt.
  • Beim Spinnfischen dürfen Kunstköder ausschließlich mit Einzelhaken verwendet werden. Doppel- und Drillingshaken sind verboten. Pro Kunstköder sind maximal 2 Einzelhaken zulässig.
  • Widerhaken sind grundsätzlich erlaubt. Gewässerspezifische Regelungen zu Schonhaken oder angedrückten Widerhaken bleiben unberührt.
  • Fliegenfischen: Die Verwendung eines Springers ist erlaubt.

Ufer- und Watfischen

Das Fischen ist grundsätzlich nur vom Ufer aus gestattet. An Fließgewässern ist auch Watfischen erlaubt.

Mitzuführende Nachweise

Beim Fischen müssen die erforderlichen Nachweise vorhanden sein:

  • Gültige amtliche Jahresfischerkarte.
  • Privatrechtliche Fischereierlaubnis / Lizenz.
  • Mitgliedsausweis.
  • Bei Papierführung: Papierfangbuch. Bei digitaler Fangbuchführung: Zugriff auf SSFV CONNECT.
  • Auf Verlangen der Fischereischutzorgane sind diese vorzuweisen.

Fangbuch 2027

Verhalten am Wasser

Verhalten am Angelplatz

  • Der Angelplatz ist stets sauber zu halten.
  • Verschmutzt vorgefundene Plätze sind vor Beginn der Fischerei – soweit zumutbar – zu reinigen.
  • Stark verschmutzte Plätze sollen nicht benützt und dem Verein gemeldet werden.
  • Zur Vermeidung von Verletzungen bei Hunden und Wasservögeln dürfen beköderte Haken niemals unbeaufsichtigt liegen oder zugänglich sein.
  • Das Verlassen der ausgelegten Angel ist ausnahmslos verboten.

Anfüttern

Zur Vermeidung einer Wasserbelastung, insbesondere an heißen Tagen und in den Sommermonaten, ist das Anfüttern auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die Verwendung von Futterraketen, Standkatapulte, Angelkatapulte, Futterboote, Drohnen ist streng verboten – sowohl zum Anfüttern als auch zum Ausspähen von Fischen oder Gewässerbereichen.

Mitfischen von Kindern

Ein Kind zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr darf bei einem volljährigen Vereinsmitglied mit einer zusätzlichen Angelrute mitfischen.

Ausnahme: Am Salzachsee und Hürdenteich ist keine zusätzliche vierte Rute erlaubt, wenn bereits mit drei Angelruten gefischt wird.

  • Der Lizenznehmer muss volljährig und Vereinsmitglied sein.
  • Angelgerät und Fang des Kindes werden dem Lizenznehmer voll angerechnet.
  • Das Kind muss sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers aufhalten.
  • Der Lizenznehmer trägt die volle Verantwortung und haftet für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen durch das Kind.

Verbote

  • Das Ausnehmen und Reinigen von Fischen am Gewässer ist verboten.
  • Campieren, Zelten, das Abbrennen von Feuer und Grillen mit offenem Feuer sind verboten.
  • Ebenso untersagt ist die Belästigung oder Vertreibung von Tieren.
  • Fahrverbote sind unbedingt zu beachten und einzuhalten.

Fangbuch 2027

24-Stunden-Fischen

Salzachsee & Riedersbacher Lacken

Am Salzachsee und den Riedersbacher Lacken ist das 24-Stunden-Fischen ab Saisonstart unter anderem auch mit der 14-Gewässer-Karte möglich.

Eine 24h-Tageskarte ist mit frei wählbarer Beginnzeit zwischen 07:00–19:00 Uhr erhältlich.

Hürdenteich

Am Hürdenteich ist das 24-Stunden-Fischen ab Saisonstart ausschließlich Vereinsmitgliedern mit 14-Gewässer-Karte vorbehalten.

Auch 24h-Tageskarten sind dort ausschließlich für Mitglieder erhältlich.

Fangbuch 2027

Gewässerspezifische Sonderregeln

Einzelne Gewässer haben abweichende Saisonzeiten, Fanglimits oder besondere Bestimmungen. Die wichtigsten Sonderregelungen finden Sie hier im Überblick. Vollständige Reviergrenzen und weitere Details sind auf den jeweiligen Gewässerseiten angeführt.

Alterbach & Söllheimerbach

  • Saison 01.03.–30.09.
  • Maximal 2 Fische pro Tag
  • Nur Fliegen- oder Spinnfischen
  • Einzelhaken
  • Schonhaken oder angedrückter Widerhaken
  • Äsche ganzjährig geschont

Fischach

  • Saison 01.03.–30.09.
  • Maximal 2 Fische pro Tag
  • Nur Fliegen- oder Spinnfischen
  • Einzelhaken
  • Schonhaken oder angedrückter Widerhaken
  • Gesperrten Abschnitt beachten

Mörtelbach – Fly Only

  • Saison 01.03.–30.09.
  • Maximal 2 Fische pro Tag
  • Ausschließlich Fliegenfischen
  • Schonhaken oder angedrückter Widerhaken
  • Springer erlaubt

Brunnbach

  • Saison 01.03.–30.09.
  • Maximal 2 Fische pro Tag
  • Nur Fliegen- oder Spinnfischen
  • Einzelhaken
  • Schonhaken oder angedrückter Widerhaken
  • Äsche ganzjährig geschont
  • Tageskarten nur für Mitglieder

Hürdenteich

  • 24-Stunden-Fischen nur für SSFV-Mitglieder
  • Karpfen, Amur und Tolstolob ab 65 cm schonend zurücksetzen
  • Besondere Zufahrts- und Parkplatzregel beachten

Salzachsee

  • Karpfen, Amur und Tolstolob ab 65 cm schonend zurücksetzen
  • Fahrverbot beachten

Pladenbach

  • Befischung nur mit 14-Gewässer-Karte
  • Bestimmungen Salzburg und Oberösterreich beachten

Reitbach

  • Befischung nur mit 14-Gewässer-Karte

Die vollständigen Reviergrenzen, Zufahrtsregelungen und weiteren gewässerspezifischen Details finden Sie auf den jeweiligen Gewässerseiten.

Zu den Gewässern

Fangbuch 2027

Schonzeiten & Mindestmaße

Für alle SSFV-Gewässer

Gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten sind zu beachten und einzuhalten. Für alle hier nicht angeführten Wassertiere gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

Bundesland Salzburg

Äsche (max. 10 Stk. pro Jahr)
Schonzeit:01.01.–31.05.
Mindestmaß:38 cm
Bachforelle
Schonzeit:01.10.–29.02.
Mindestmaß:30 cm
Regenbogenforelle
Schonzeit:keine
Mindestmaß:28 cm
Huchen
Schonzeit:01.02.–31.05.
Mindestmaß:85 cm
Hecht
Schonzeit:01.02.–30.04.
Mindestmaß:60 cm
Zander
Schonzeit:16.03.–31.05.
Mindestmaß:50 cm
Waller / Wels
Schonzeit:keine
Mindestmaß:0 cm
Karpfen
Schonzeit:keine
Mindestmaß:35 cm*
Schleie
Schonzeit:01.06.–31.07.
Mindestmaß:25 cm
Nase
Schonzeit:ganzjährig geschont
Mindestmaß:—
Barbe
Schonzeit:01.05.–15.06.
Mindestmaß:40 cm

Bundesland Oberösterreich

Äsche (max. 10 Stk. pro Jahr)
Schonzeit:01.01.–31.05.
Mindestmaß:38 cm
Bachforelle
Schonzeit:16.09.–15.03.
Mindestmaß:30 cm
Regenbogenforelle
Schonzeit:01.12.–15.03.
Mindestmaß:28 cm
Huchen
Schonzeit:01.02.–31.05.
Mindestmaß:85 cm
Hecht
Schonzeit:01.02.–30.04.
Mindestmaß:60 cm
Zander
Schonzeit:01.03.–30.04.
Mindestmaß:50 cm
Waller / Wels
Schonzeit:01.06.–30.06.
Mindestmaß:80 cm
Karpfen
Schonzeit:01.05.–31.05.
Mindestmaß:35 cm
Schleie
Schonzeit:01.05.–30.06.
Mindestmaß:25 cm
Nase
Schonzeit:16.03.–31.05.
Mindestmaß:35 cm
Barbe
Schonzeit:16.04.–31.05.
Mindestmaß:40 cm

*Karpfen, Amur und Tolstolob am Salzachsee ab 65 cm wieder schonend zurücksetzen. Die allgemeine Rücksetzregel gilt auch am Hürdenteich.

Fangbuch 2027

Fischerunterstände am Salzachsee

Schirme & Schirmzelte (Brollys)

Gemäß der Campierverordnung der Stadt Salzburg (Amtsblatt Nr. 23/1991 idgF) ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder vergleichbaren Einrichtungen zum Zweck des Aufenthalts oder Übernachtens außerhalb von Campingplätzen im gesamten Stadtgebiet Salzburg untersagt.

Dieses Verbot gilt auch für das Gebiet des Salzachsees.

Der SSFV kann daher keine Ausnahmebewilligungen erteilen und keine Haftung für Verstöße gegen die genannte Verordnung übernehmen.

Zulässig während der Fischerei

Im Rahmen einer gültigen Fischereilizenz, insbesondere bei einer 24-Stunden-Karte, ist es zulässig, sich zur Ausübung der Fischerei auch während der Nachtstunden am Gewässer aufzuhalten. Als zulässige Fischerunterstände gelten dabei Schirme oder Schirmzelte (sogenannte Brollys), sofern diese dem Wetterschutz und dem Aufenthalt während der Fischerei dienen. Pro Fischer ist nur ein solcher Unterstand zulässig.

Nach Ansicht des SSFV ist auch das kurzzeitige Ruhen oder Schlafen im Zuge der Fischerei davon umfasst und wird nicht als Campieren im Sinne der Verordnung gewertet, solange der Zweck eindeutig die Fischerei bleibt.

Nicht gestattet

Nicht gestattet ist hingegen ein campingähnlicher Aufenthalt, etwa mit ausgeprägtem Übernachten, Lageraufbau, Koch- oder Grillausrüstung oder zusätzlicher Campingausstattung.

Haftungshinweis

Sollten die Kontrollorgane der Stadt Salzburg diese Auslegung abweichend beurteilen und ein Verfahren wegen vermuteten Campierens einleiten oder den Abbau eines Unterstands anordnen, übernimmt der SSFV keinerlei Haftung oder Verantwortung – weder für behördliche Maßnahmen noch für etwaige Kosten, Verwaltungsstrafen oder Rückerstattungen (z. B. von Fischereilizenzgebühren).

Fangbuch 2027

Verhalten & Sanktionen

Verbindliche Bestimmungen

Nicht waidgerechtes Verhalten, Tierquälerei oder sonstige Übertretungen der Bestimmungen werden unter anderem mit dem sofortigen und entschädigungslosen Entzug der Lizenz geahndet.

Gesetzesübertretungen werden ausnahmslos der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. polizeilich angezeigt.

Von jedem Fischerkameraden wird waidgerechtes und kollegiales Verhalten am Fischwasser erwartet.

Für Unfälle wird keine wie immer geartete Haftung übernommen.

Durch Ihre Mitgliedschaft erkennen Sie die Fischereibestimmungen und Statuten des Vereins an und verpflichten sich zu deren Einhaltung.

Schwerwiegende Verstöße

Die unerlaubte Entnahme von Fischen, insbesondere bei erheblicher Überschreitung des zulässigen Tagesausfangs, hat schwerwiegende Konsequenzen.

Neben dem sofortigen und entschädigungslosen Entzug der Fischereilizenz wird bei Verdacht einer strafbaren Handlung gemäß § 137 StGB (Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht) ausnahmslos Anzeige bei der zuständigen Polizei erstattet.

Darüber hinaus behält sich der Verein vor, entstandene Schäden auf dem Zivilrechtsweg geltend zu machen.

Mitglieder müssen bei derartigen Verstößen zudem mit dem dauerhaften Ausschluss aus dem Verein sowie einer lebenslangen Sperre für sämtliche SSFV-Gewässer rechnen.

Waidgerechtigkeit

Verantwortung am Wasser

Von allen Mitgliedern und Lizenznehmern erwarten wir einen verantwortungsvollen, waidgerechten und kollegialen Umgang mit Fisch, Gewässer und Mitmenschen.

Durch Ihre Mitgliedschaft erkennen Sie die Fischereibestimmungen und Statuten des Vereins an und verpflichten sich zu deren Einhaltung.

Quelle: SSFV-Fangbuch 2027. Änderungen, Satz- und Druckfehler vorbehalten.

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